Beitragsbefreiung BVG aufgrund Arbeitsunfähigkeit (AUF): Wo nehme ich die Einstellung vor?

  • Aktualisiert

Im Mitarbeiterstamm unter Lohnbestandteilen/Lohnpositionen klicken Sie auf die "Position 550 Berufliche Vorsorge 112" und nehmen die Anpassung vor auf "102 PK-befreiung bei AUF>90 Tage". 

Betreffend Betragsbefreiung BVG bei "Arbeitsunfähigkeiten >90 Tage" verweisen wir auf das Merkblatt Arbeitsunfähigkeiten. Link: 1003-dt_Arbeitsunfaehigkeit.pdf (gastrosocial.ch). Bitte beachten Sie zudem die Hinweise auf den Beitragsabrechnungen der Pensionskasse.

 

 

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